
- Ebay-Urteil kein Freifahrtschein
Ebay-Urteil kein Freifahrtschein
21.04.2009
In Berlin begrüßte heute der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) das Urteil des Landgerichts Berlin zur umstrittenen Frage, ob Markenhersteller Händlern untersagen dürfen, ihre Produkte über ein Internetauktionshaus anzubieten. Das Landgericht Berlin hatte entschieden, dass eine Belieferung mit einem Produkt nicht abgelehnt werden könne, nur weil der ArtikelTeilelement einer bestimmten Warenart, oder z.B. im Textilbereich Modell in einer bestimmten Farbe. anschließend über Ebay verkauft werde. „Angesichts der rasanten Fortentwicklung neuer, unterschiedlicher Vertriebswege muss der Handel unbedingt die notwendige und schnelle Entscheidungsfreiheit haben, wie er den Konsumentenwünschen schnell und zielgerichtet entgegenkommen kann. Das Landgericht Berlin schafft hier Spielraum für den Handel“, sagte hierzu Armin Busacker, Rechtsexperte des HDE. Dennoch warnte Busacker, das Urteil als Freifahrtschein zu sehen. Es komme im Einzelfall immer auf das jeweilige Vertriebssystem, die fraglichen Produkte sowie die vertraglichen Regelungen zwischen Händler und Hersteller an.
Quelle: http://www.einzelhandel.de/ (einzelhandel.de)

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