• Kunden müssen nur Retourenkosten tragen

Kunden müssen nur Retourenkosten tragen

15.04.2010

Kunden, die Ware zurückschicken, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nur die Kosten für die RetoureWare, die von einer Unternehmens-Betriebsstelle (Hauptverwaltung, Lager oder Filiale) an einen Lieferanten bzw. an eine Lager-Betriebsstelle zurückgesandt wird. muss der Besteller tragen.

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Quelle: http://www.derhandel.de/ (Sybille Wilhelm)

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