• Mautharmonisierung

Mautharmonisierung

13.07.2009

Beihilfen: Bund verlängert erneut Abgabefrist Köln. Nachdem die Mittel aus dem MautDer Begriff beschreibt das Bezahlen einer Gebühr für die Nutzung von Bauwerken, wie Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln.-Harmonisierungstopf immer noch nicht ausgeschöpft sind, geht die Beihilfe für das deutsche Transportgewerbe in die zweite Verlängerung. Anträge für die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ können in einer zusätzlichen Frist vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Das BAG bestätigte damit eine entsprechende VerkehrsRundschau-Informationen von Ende Juni. Mit der Veröffentlichung der dritten Änderung zu den Förderrichtlinien im Bundesanzeiger stehen die geänderten Anträge ab dem Stichtag auf der Internetpräsenz www.bag.bund.de bereit, teilte das BAG heute mit.

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Quelle: http://www.verkehrsrundschau.de/ (www.verkehrsrundschau.de - (sb))

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