• Preisvergleiche müssen alle Kosten nennen

Preisvergleiche müssen alle Kosten nennen

19.07.2009

Karlsruhe. Die Preisvergleichslisten im Internet müssen ab sofort einen leicht erkennbaren Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten enthalten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Mit dem Urteil hat Media online den Rechtsstreit gegen ProMarkt online endgültig verloren.

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Quelle: http://www.fr-online.de/ (Ursula Knapp)

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