• Rechtssicherheit im Online-Handel

Rechtssicherheit im Online-Handel

07.07.2009

PdH BERLIN – Die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden Gesetzesrang erhalten: Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. In Berlin begrüßte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) dies als ein Stück mehr Rechtsicherheit für Handelsunternehmen. Mehrere Gerichte hatten das bisherige amtliche Muster für nicht rechtskonform erklärt. „Nun müssen Internet-Händler, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht das neue Muster verwenden, künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechte mehr fürchten“, erklärte der E-CommerceIm Electronic Commerce (deutsch: Elektronischer Handel) können bestimmte, ein Rechtsgeschäft begründende Transaktionen elektronisch unter Verwendung eines computergestützten Netzwerks (insbesondere des Internets) erfolgen. Im E-Commerce wird nicht nur das Angebot elektronisch offeriert, sondern auch die Bestellung bzw. die Inanspruchnahme elektronisch ausgeführt.-Experte des Verbands, Olaf Roik.

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Quelle: http://www.einzelhandel.de/ (www.einzelhandel.de)

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