
- Tengelmann: Online-Beteiligungen
Tengelmann: Online-Beteiligungen
24.02.2010
Tengelmann will künftig auch über Kooperationen und Beteiligungen seine E-CommerceIm Electronic Commerce (deutsch: Elektronischer Handel) können bestimmte, ein Rechtsgeschäft begründende Transaktionen elektronisch unter Verwendung eines computergestützten Netzwerks (insbesondere des Internets) erfolgen. Im E-Commerce wird nicht nur das Angebot elektronisch offeriert, sondern auch die Bestellung bzw. die Inanspruchnahme elektronisch ausgeführt.-Aktivitäten ausbauen.
Quelle: http://www.lebensmittelpraxis.de/ (www.lebensmittelpraxis.de)

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